Alarmstufe II: 2G für Spieler*innen, 2G+ für Zuschauer*innen

Die neue CoronaVO des Landes Baden-Württemberg ist gestern in Kraft getreten und beinhaltet Regelungen, die auch den Amateurfußball betreffen. Diese sind:

§10 Ziffer 1.4 CoronaVO: Für Besucher*innen von Sportveranstaltungen gilt ab sofort 2G+. Der Zutritt zum Sportgelände ist demnach nur geimpften oder genesenen Zuschauer*innen gestattet, die zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

§5 Ziffer 3 CoronaVO: Bei der Ausnahme für Schüler*innen gibt es eine Änderung: Bislang gelten alle Schüler*innen unabhängig des Alters generell als getestet und werden gleichgesetzt mit Geimpften oder Genesenen. Diese Ausnahme gilt ab sofort nur noch für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren.

Eine Übersicht (interaktive Karte) mit den Teststationen in und um Karlsruhe findet ihr hier: https://lraka.maps.arcgis.com/apps/instant/media/index.html?appid=8c9130bfcdb147798328805f2cfbc50b

Bleibt gesund.

Zurück
Zurück

Neujahrsempfang und Faschingsball abgesagt

Weiter
Weiter

Absage Totengedenkfeier auf dem FCS